PaltingOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden
- Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden
- Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden
- Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Palting, 30. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
- Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
- Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
- Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Fahrzeugwäsche
Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden
Bis auf Weiteres ist das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden (§ 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting; Verweis auf Strafbestimmungen gem. § 10). Grund ist die angespannte Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting.
Wortlaut der Kundmachung
„Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:35
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- ACHTUNG !! AKTUELLES zur WASSERVERSORGUNG !!Palting · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und angespannten Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting ist bis auf Weiteres das Befüllen von Pools mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Die Gemeinde Palting beruft sich auf § 8 Abs. 2 der Wasserleitungsordnung und verweist auf die Strafbestimmungen gem. § 10.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit/Hitzeperiode und der damit verbundenen angespannten Versorgungssituation mit Trinkwasser des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting wird seitens der Gemeinde Palting ( gem. § 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting) auf einen besonders sparsamen Umgang mit Trinkwasser hingewiesen. Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Wasser darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:35
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- ACHTUNG !! AKTUELLES zur WASSERVERSORGUNG !!Palting · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Rasenbewässerung
Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden
Bis auf Weiteres ist das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden (§ 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting; Verweis auf Strafbestimmungen gem. § 10). Grund ist die angespannte Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting.
Wortlaut der Kundmachung
„Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:35
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- ACHTUNG !! AKTUELLES zur WASSERVERSORGUNG !!Palting · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Trinkwassernutzung
Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke
Wasser aus dem Leitungsnetz darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Die Gemeinde Palting weist zudem auf einen besonders sparsamen Umgang mit Trinkwasser hin und ersucht, hauseigene Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC-Spülkästen auf Dichtheit zu überprüfen.
Wortlaut der Kundmachung
„Wasser darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre hauseigenen Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC -Spülkästen auf Dichtheit, damit Mängel rasch behoben und unnötige Wasserverluste vermieden werden können.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:32
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- ACHTUNG !! AKTUELLES zur WASSERVERSORGUNG !!Palting · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:48Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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