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PaltingOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden
  • Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden
  • Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden
  • Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Palting, 30. Juni 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
    • Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
    • Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden – Einschränkung
    • Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser vermeiden

    Einschränkung

    Bis auf Weiteres ist das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden (§ 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting; Verweis auf Strafbestimmungen gem. § 10). Grund ist die angespannte Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:35

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Befüllen von Pools mit Trinkwasser vermeiden

    Einschränkung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und angespannten Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting ist bis auf Weiteres das Befüllen von Pools mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Die Gemeinde Palting beruft sich auf § 8 Abs. 2 der Wasserleitungsordnung und verweist auf die Strafbestimmungen gem. § 10.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit/Hitzeperiode und der damit verbundenen angespannten Versorgungssituation mit Trinkwasser des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting wird seitens der Gemeinde Palting ( gem. § 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting) auf einen besonders sparsamen Umgang mit Trinkwasser hingewiesen. Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden. Wasser darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:35

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser vermeiden

    Einschränkung

    Bis auf Weiteres ist das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden (§ 8 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Palting; Verweis auf Strafbestimmungen gem. § 10). Grund ist die angespannte Versorgungslage des Wasserverbandes Lochen-Mattsee-Palting.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bis auf Weiteres ist daher das Befüllen von Pools Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:35

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Trinkwassernutzung

    Trinkwasserbezug nur für unbedingt erforderliche Zwecke

    Einschränkung

    Wasser aus dem Leitungsnetz darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Die Gemeinde Palting weist zudem auf einen besonders sparsamen Umgang mit Trinkwasser hin und ersucht, hauseigene Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC-Spülkästen auf Dichtheit zu überprüfen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasser darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre hauseigenen Wasserleitungen, Absperr- und Überdruckventile sowie WC -Spülkästen auf Dichtheit, damit Mängel rasch behoben und unnötige Wasserverluste vermieden werden können.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:32

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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