PaldauSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Ziergärten sollte auf das Nötigste reduziert oder komplett eingestellt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Paldau · Geprüft 08.09.2026, 21:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Ziergärten sollte auf das Nötigste reduziert oder komplett eingestellt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen und Ziergärten sollte auf das Nötigste reduziert oder komplett eingestellt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der GartenbewässerungPaldau · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Übersichtsseite von www.paldau.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Paldau gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des hohen Verbrauchs ein akuter Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Paldau gilt für den September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:01
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenPaldau · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:39Übersichtsseite von www.paldau.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 04:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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