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OttenthalNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Abkochgebot für Trinkwasser in Ottenthal wegen mikrobiologischer Belastung

Erlaubt bleibt

  • Guttenbrunn ist davon nicht betroffen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Die EVN Wasser hat uns soeben mitgeteilt, dass das Trinkwasser in Ottenthal im Augenblick nicht die hohen Qualitätskriterien gemäß Trinkwasserverordnung aufweist, weil ein mikrobiologischer Parameterwert laut Erstinformation des Untersuchungslabors überschritten wurde. Wir müssen alle Abnehmer in Ottenthal daher bitten, ihr Trinkwasser vor dem Genuss 3 Minuten abzukochen. Durch diese Maßnahme ist die Beseitigung des…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Ottenthal, 05. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Ottenthal wegen mikrobiologischer Belastung – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Abkochgebot für Trinkwasser in Ottenthal wegen mikrobiologischer Belastung

    Einschränkung

    Das Trinkwasser in Ottenthal erfüllt wegen eines überschrittenen mikrobiologischen Parameters derzeit nicht die Qualitätskriterien der Trinkwasserverordnung. Alle Abnehmer müssen Trinkwasser vor dem Genuss 3 Minuten abkochen. EVN Wasser führt Desinfektionsmaßnahmen durch (leichter Chlorgeruch möglich); am Feuerwehrhaus Ottenthal wird heute und morgen von 18:00 bis 20:00 Uhr Trinkwasser in Flaschen ausgegeben.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Guttenbrunn ist davon nicht betroffen

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die EVN Wasser hat uns soeben mitgeteilt, dass das Trinkwasser in Ottenthal im Augenblick nicht die hohen Qualitätskriterien gemäß Trinkwasserverordnung aufweist, weil ein mikrobiologischer Parameterwert laut Erstinformation des Untersuchungslabors überschritten wurde. Wir müssen alle Abnehmer in Ottenthal daher bitten, ihr Trinkwasser vor dem Genuss 3 Minuten abzukochen. Durch diese Maßnahme ist die Beseitigung des aktuellen Problems gewährleistet und der Genuss des Trinkwassers unbedenklich. Guttenbrunn ist davon nicht betroffen!“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:40

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • OttenthalOttenthal · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:28Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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