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OhlsdorfOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ohlsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 15:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen

    Einschränkung

    Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 15:32

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)