OhlsdorfOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ohlsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 15:32 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen
Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.
Wortlaut der Kundmachung
„Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungen besteht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:32
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Die gemessenen Schwankungen liegen im jährlichen Durchschnitt, sodass aktuell kein Grund für behördliche Einschränkungenohlsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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