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ÖblarnSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Abkochgebot für Trinkwasser
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Möchten Sie wissen, ob es für Öblarn aktuell auch eine Abkochverordnung für das Trinkwasser gibt, oder suchen Sie nach einfachen Tipps, wie Sie im Haushalt ohne Komfortverlust Wasser sparen können?“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: xn--blarn-iua.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Abkochgebot für Trinkwasser

    Verbot

    Möchten Sie wissen, ob es für Öblarn aktuell auch eine Abkochverordnung für das Trinkwasser gibt, oder suchen Sie nach einfachen Tipps, wie Sie im Haushalt ohne Komfortverlust Wasser sparen können?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob es für Öblarn aktuell auch eine Abkochverordnung für das Trinkwasser gibt, oder suchen Sie nach einfachen Tipps, wie Sie im Haushalt ohne Komfortverlust Wasser sparen können?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Abkochgebot für Trinkwasserxn--blarn-iua.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken oder Whirlpools ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Poolbefüllungen: Das Befüllen von Schwimmbecken oder Whirlpools ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)