ObsteigTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen minimieren und bevorzugt gesammeltes Regenwasser nutzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen minimieren und bevorzugt gesammeltes Regenwasser nutzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Gießen von Rasenflächen minimieren und bevorzugt gesammeltes Regenwasser nutzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der überdurchschnittlich trockenen Sommermonate in ganz Tirol und Österreich appelliert die Gemeinde jedoch generell an die Bevölkerung, sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der überdurchschnittlich trockenen Sommermonate in ganz Tirol und Österreich appelliert die Gemeinde jedoch generell an die Bevölkerung, sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
In der Gemeinde Obsteig gibt es für den September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa ein striktes Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbot).
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Obsteig gibt es für den September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Verbote (wie etwa ein striktes Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbot).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 00:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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