Obritzberg-RustNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung sicherzustellen!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Obritzberg-Rust, 04. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser
Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust bittet die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Die Versorgung ist aktuell gesichert; es handelt sich um einen freiwilligen Appell ohne konkrete Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung sicherzustellen!“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:49
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Obritzberg-RustObritzberg-Rust · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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