Oberwölz

Murau · Steiermark · PLZ 8832

Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Befüllen von Pools nur nach Rücksprache mit der Gemeinde

Bitte freiwillig sparen

  • Aufruf zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Quelle: Stadtgemeinde Oberwölz, 04. Mai 2026

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

EinschränkungStufe 2 – EinschränkungZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Befüllung privater Pools

    Befüllen von Pools nur nach Rücksprache mit der Gemeinde

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Das Befüllen von Pools ist bis auf Weiteres ausnahmslos nur nach vorheriger Rücksprache mit der Gemeinde Oberwölz gestattet.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllen von Pools nur nach vorheriger Rücksprache mit der Gemeinde Oberwölz gestattet.

    Gültigkeit
    seit 04. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde Oberwölz ersucht alle Bürgerinnen und Bürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit und angespannten Wasserversorgungssituation um einen besonders sorgsamen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Der Wasserverbrauch soll auf das notwendige Maß reduziert und unnötige Wasserentnahmen vermieden werden.

    Gültigkeit
    seit 04. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 04.09.2026, 12:20.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".