OberloisdorfBurgenland
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: oberloisdorf.at · Geprüft 17.09.2026, 08:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
Der WAVL ersucht alle Kundinnen und Kunden, auf Dauerbewässerungen von Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Freiwilliger Appell im Zusammenhang mit dem allgemeinen Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 08:22
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Oberloisdorf – Fund via Google-Abgleichoberloisdorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 23:47Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
Der Wasser- und Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung (WAVL) ersucht aufgrund der anhaltenden Hitze und ausbleibender Niederschläge alle Kundinnen und Kunden, Trinkwasser sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Freiwilliger Appell, keine verbindliche Einschränkung. Der Appell wurde über die Website der Gemeinde Oberloisdorf kundgemacht.
Wortlaut der Kundmachung
„Der Wasserund Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung ersucht daher alle Kundinnen und Kunden,Trinkwasser sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und keine unbegrenzt verfügbare Ressource.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 23:48
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Oberloisdorf – Fund via Google-Abgleichoberloisdorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 07.09.2026, 23:47Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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