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OberloisdorfBurgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oberloisdorf.at · Geprüft 17.09.2026, 08:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der WAVL ersucht alle Kundinnen und Kunden, auf Dauerbewässerungen von Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Freiwilliger Appell im Zusammenhang mit dem allgemeinen Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 08:22

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Dauerbewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Der Wasser- und Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung (WAVL) ersucht aufgrund der anhaltenden Hitze und ausbleibender Niederschläge alle Kundinnen und Kunden, Trinkwasser sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen nach Möglichkeit zu verzichten bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Freiwilliger Appell, keine verbindliche Einschränkung. Der Appell wurde über die Website der Gemeinde Oberloisdorf kundgemacht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserund Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung ersucht daher alle Kundinnen und Kunden,Trinkwasser sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und auf Dauerbewässerungen von Rasenflächen,Gärten und Grünanlagen nach Möglichkeit zu verzichten bzw.diese auf das unbedingt notwendige Maß zu Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und keine unbegrenzt verfügbare Ressource.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 23:48

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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