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OberdrauburgKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Hydrantennutzung: Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist generell strengstens untersagt

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hydrantennutzung: Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist generell strengstens untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: oberdrauburg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Hydrantennutzung: Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist generell strengstens untersagt

    Verbot

    Hydrantennutzung: Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist generell strengstens untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hydrantennutzung: Die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten ist generell strengstens untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Bewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen, Hecken und Bäumen sollte unterbleiben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen, Hecken und Bäumen sollte unterbleiben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)