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Nußdorf-DebantTirol

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser angesichts anhaltender Trockenheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Da in den kommenden Wochen noch keine grundlegende Entspannung der Trockenheit zu erwarten ist, braucht es jetzt einen vorausschauenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Wer auf nicht notwendige Wasserverbräuche verzichtet, leistet einen wichtigen Beitrag, damit unsere Versorgung auch in angespannten Zeiten gesichert bleibt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at, 05. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 11:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser angesichts anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser angesichts anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Bundesminister Totschnig appelliert angesichts der anhaltenden Trockenheit und gesunkener Grundwasserstände österreichweit an die Bevölkerung, vorausschauend und sparsam mit Trinkwasser umzugehen und auf nicht notwendige Wasserverbräuche zu verzichten. Es handelt sich um einen bundesweiten, freiwilligen Appell ohne konkrete kommunale Regel.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da in den kommenden Wochen noch keine grundlegende Entspannung der Trockenheit zu erwarten ist, braucht es jetzt einen vorausschauenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Wer auf nicht notwendige Wasserverbräuche verzichtet, leistet einen wichtigen Beitrag, damit unsere Versorgung auch in angespannten Zeiten gesichert bleibt.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:06

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 14:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)