Nußdorf am AtterseeOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung: Das Bewässern von Rasen-, Grünanlagen und Blumen mit Leitungswasser ist verboten beziehungsweise einzustellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ffnussdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 19:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung: Das Bewässern von Rasen-, Grünanlagen und Blumen mit Leitungswasser ist verboten beziehungsweise einzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung: Das Bewässern von Rasen-, Grünanlagen und Blumen mit Leitungswasser ist verboten beziehungsweise einzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungffnussdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:24Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Pools und Teiche: Das Befüllen von Schwimmteichen und Poolanlagen mit Leitungswasser ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Pools und Teiche: Das Befüllen von Schwimmteichen und Poolanlagen mit Leitungswasser ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungffnussdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:24Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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