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NußbachOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschr

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: nussbach.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschr

    Verbot

    In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Bewässerung von Rasenflächen und Ziergärten auf das absolut Notwendige (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser)

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Bewässerung von Rasenflächen und Ziergärten auf das absolut Notwendige (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser)“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)