NußbachOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschr
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: nussbach.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschr
In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für den täglichen Gebrauch von Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Gemeinde Nußbach im Kremstal (Bezirk Kirchdorf an der Krems) gibt es im September 2026 keine behördlichen Einschrnussbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Bewässerung von Rasenflächen und Ziergärten auf das absolut Notwendige (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser)
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Bewässerung von Rasenflächen und Ziergärten auf das absolut Notwendige (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser)“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnussbach.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:30Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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