NikitschBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: nikitsch.gv.at, 30. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 01:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juni 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern
Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf informiert die Gemeinde Nikitsch, dass mit Stichtag 26.6.2026 der Q95%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen eindeutig unterschritten wurde. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher bis auf Widerruf nicht gestattet; ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinde wird ersucht, das Schreiben in allen Ortsteilen unverzüglich kundzumachen.
Wortlaut der Kundmachung
„Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise unverzüglich kundzumachen“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 01:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Nikitsch – Fund via Google-Abgleichnikitsch.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 08.09.2026, 01:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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