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NikitschBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: nikitsch.gv.at, 30. Juni 2026 · Geprüft 08.09.2026, 01:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern

    Verbot

    Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf informiert die Gemeinde Nikitsch, dass mit Stichtag 26.6.2026 der Q95%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen eindeutig unterschritten wurde. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher bis auf Widerruf nicht gestattet; ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinde wird ersucht, das Schreiben in allen Ortsteilen unverzüglich kundzumachen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise unverzüglich kundzumachen“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 01:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)