NiederndorfTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des nicht-gewerblichen Fahrzeugwaschens mit Trinkwasser (ganz Südtirol)
- Verbot landwirtschaftlicher Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr (ganz Südtirol)
Bitte freiwillig
- Aufruf zu sparsamem Umgang mit Wasser (ganz Südtirol)
Erlaubt bleibt
- Ausgenommen sind Beregnungsanlagen, die an einen Turnus gebunden oder mit Tropfern ausgestattet sind.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. Juli 2026): „Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: niederdorf.eu, 22. Juli 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 20. Juli 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot des nicht-gewerblichen Fahrzeugwaschens mit Trinkwasser (ganz Südtirol) – Verbot
- Verbot landwirtschaftlicher Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr (ganz Südtirol) – Verbot
- Aufruf zu sparsamem Umgang mit Wasser (ganz Südtirol) – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des nicht-gewerblichen Fahrzeugwaschens mit Trinkwasser (ganz Südtirol)
Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten; zudem ist das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser untersagt. Gilt für Südtirol (Niederdorf/Italien), nicht für Niederndorf/Tirol.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten.“
- Gültigkeit
- seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 22. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Niederdorfniederdorf.eu · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:25Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Landwirtschaftliche Bewässerung
Verbot landwirtschaftlicher Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr (ganz Südtirol)
Bewässerungen in der Landwirtschaft mittels Oberkronenberegnung sind zwischen 6 und 21 Uhr untersagt. Gilt für Südtirol (Niederdorf/Italien), nicht für Niederndorf/Tirol.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind Beregnungsanlagen, die an einen Turnus gebunden oder mit Tropfern ausgestattet sind.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerungen in der Landwirtschaft mittels Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr sind untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.“
- Gültigkeit
- seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 22. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Niederdorfniederdorf.eu · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:25Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zu sparsamem Umgang mit Wasser (ganz Südtirol)
Alle Wassernutzer, insbesondere Landwirtschaft, Wirtschaftstreibende sowie Eigentümer von Gärten und Parkanlagen, werden aufgefordert, äußerst sparsam mit Wasser umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken. Gilt für Südtirol (Niederdorf/Italien), nicht für Niederndorf/Tirol.
Wortlaut der Kundmachung
„Sämtliche Nutzer von Wasser, insbesondere in der Landwirtschaft, sonstige Wirtschaftstreibende sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten oder Parkanlagen, sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken.“
- Gültigkeit
- seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 22. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Niederdorfniederdorf.eu · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 22. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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