Neustift-InnermanzingNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jed
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jed
Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jedoch keine gesetzlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wasserabnahme.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jedoch keine gesetzlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wasserabnahme.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jedbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)