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Neustift-InnermanzingNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jed

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dringender Sparappell: Obwohl es keine behördlich verordneten Sperren gibt, bittet die Gemeinde sowie die EVN Wasser alle Haushalte eindringlich um einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jed

    Verbot

    Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jedoch keine gesetzlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wasserabnahme.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Neustift-Innermanzing gibt es im September 2026 eine veränderte Situation bei der Wasserversorgung, jedoch keine gesetzlichen Verbote oder akuten Einschränkungen bei der Wasserabnahme.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)