Neustift im StubaitalTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossensch
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: neustift-stubaital.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossensch
Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.
Wortlaut der Kundmachung
„Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschneustift-stubaital.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:04Übersichtsseite von www.neustift-stubaital.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Neustift im Stubaital gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder strikte Nutzungsverbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Neustift im Stubaital gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder strikte Nutzungsverbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenneustift-stubaital.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:04Übersichtsseite von www.neustift-stubaital.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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