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Neustift im StubaitalTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossensch

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: neustift-stubaital.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossensch

    Einschränkung

    Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ob in einzelnen Ortsteilen Einschränkungen drohen, hängt daher direkt von den lokalen Quellen der jeweiligen Genossenschaft ab.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Neustift im Stubaital gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder strikte Nutzungsverbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Neustift im Stubaital gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder strikte Nutzungsverbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:03

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenneustift-stubaital.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:04Übersichtsseite von www.neustift-stubaital.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)