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Neustift bei GüssingBurgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Sportplätzen
  • Aufruf zum Verzicht auf Autowäschen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Insbesondere ist derzeit: auf die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Sportplätzen zu verzichten“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: citiesapps.com · Geprüft 06.09.2026, 19:23 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Sportplätzen – Freiwilliger Appell
    • Aufruf zum Verzicht auf Autowäschen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Aufruf zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Sportplätzen

    Empfehlung

    Im Zuge des Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser ersucht die Gemeinde, auf die Bewässerung von Rasenflächen und Sportplätzen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Insbesondere ist derzeit: auf die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Sportplätzen zu verzichten“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:23

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Aufruf zum Verzicht auf Autowäschen

    Empfehlung

    Im Zuge des Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser ersucht die Gemeinde, derzeit auf Autowäschen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „auf Autowäschen zu verzichten“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:22

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)