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Neusiedl an der ZayaNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • (Hinweis: Da es in Österreich keine zentrale Meldestelle für kommunale Wasserverbote gibt und sich die Situation bei une

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „(Hinweis: Da es in Österreich keine zentrale Meldestelle für kommunale Wasserverbote gibt und sich die Situation bei unerwarteten Hitzewellen kurzfristig ändern kann, empfiehlt sich bei akutem Klärungsbedarf ein Blick in die Gemeinde-App Gem2Go oder direkt auf die Website der Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: neusiedl-zaya.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    (Hinweis: Da es in Österreich keine zentrale Meldestelle für kommunale Wasserverbote gibt und sich die Situation bei une

    Verbot

    (Hinweis: Da es in Österreich keine zentrale Meldestelle für kommunale Wasserverbote gibt und sich die Situation bei unerwarteten Hitzewellen kurzfristig ändern kann, empfiehlt sich bei akutem Klärungsbedarf ein Blick in die Gemeinde-App Gem2Go oder direkt auf die Website der Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya).

    Wortlaut der Kundmachung

    „(Hinweis: Da es in Österreich keine zentrale Meldestelle für kommunale Wasserverbote gibt und sich die Situation bei unerwarteten Hitzewellen kurzfristig ändern kann, empfiehlt sich bei akutem Klärungsbedarf ein Blick in die Gemeinde-App Gem2Go oder direkt auf die Website der Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen für die Bevölkerung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Neusiedl an der Zaya liegen im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen für die Bevölkerung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenneusiedl-zaya.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:37Übersichtsseite von www.neusiedl-zaya.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 16:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)