Neusiedl am SeeBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Für den Bereich Neusiedl am See und das gesamte Nordburgenland gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Regional und gemeindeabhängig gelten daher strenge Vorgaben oder dringende Aufrufe, das kostbare Trinkwasser nicht für die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Pools oder das Waschen von Autos zu verschwenden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: burgenland.at · instagram.com · Geprüft 08.09.2026, 21:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Regional und gemeindeabhängig gelten daher strenge Vorgaben oder dringende Aufrufe, das kostbare Trinkwasser nicht für die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Pools oder das Waschen von Autos zu verschwenden.
Wortlaut der Kundmachung
„Regional und gemeindeabhängig gelten daher strenge Vorgaben oder dringende Aufrufe, das kostbare Trinkwasser nicht für die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Pools oder das Waschen von Autos zu verschwenden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungburgenland.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Möchten Sie wissen, ob für Ihre spezifische Heimatgemeinde im Bezirk Neusiedl bereits ein behördliches Verbot für die Rasenbewässerung ausgesprochen wurde, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Pegelstände einzelner Seebäder?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob für Ihre spezifische Heimatgemeinde im Bezirk Neusiedl bereits ein behördliches Verbot für die Rasenbewässerung ausgesprochen wurde, oder interessieren Sie sich für die aktuellen Pegelstände einzelner Seebäder?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungburgenland.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Falls nötig, dürfen sie ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (und niemals über öffentliche Hydranten) sowie bevorzugt über Nacht durchgeführt werden, um Druckabfälle im Netz zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Falls nötig, dürfen sie ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (und niemals über öffentliche Hydranten) sowie bevorzugt über Nacht durchgeführt werden, um Druckabfälle im Netz zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wasserspareninstagram.com · Social-Media-Kanal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für den Bereich Neusiedl am See und das gesamte Nordburgenland gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkung
Für den Bereich Neusiedl am See und das gesamte Nordburgenland gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für die Nutzung von Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für den Bereich Neusiedl am See und das gesamte Nordburgenland gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für die Nutzung von Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für den Bereich Neusiedl am See und das gesamte Nordburgenland gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkunginstagram.com · Social-Media-Kanal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)