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Neumarkt in der SteiermarkSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: neumarkt-steiermark.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenneumarkt-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungen: Das Füllen oder Nachfüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen: Das Füllen oder Nachfüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungneumarkt-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)