Neumarkt in der SteiermarkSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: neumarkt-steiermark.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Neumarkt in der Steiermark gelten im September 2026 weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen, da die langanhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers die Wasserversorgung stark beansprucht haben.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenneumarkt-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen: Das Füllen oder Nachfüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen: Das Füllen oder Nachfüllen von privaten Pools, Schwimmbecken und Whirlpools ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungneumarkt-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:36Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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