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Neumarkt im MühlkreisOberösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden
  • Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken
  • Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at, 03. August 2026 · neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at, 03. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden – Freiwilliger Appell
    • Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken – Freiwilliger Appell
    • Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode bittet die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis, das Autowaschen möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:24

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:34Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken

    Empfehlung

    Wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode ersucht die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis alle Bürgerinnen und Bürger, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und insbesondere das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die derzeit anhaltende Hitze- und Trockenperiode führt allgemein zu einer erhöhten Belastung der öffentlichen Wasserversorgung. Wir ersuchen daher alle Bürgerinnen und Bürger, sorgsam und verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umzugehen. Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:27

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:25Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode bittet die Gemeinde, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:27

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:25Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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