Neumarkt im MühlkreisOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden
- Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken
- Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. August 2026): „Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at, 03. August 2026 · neumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at, 03. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 03. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden – Freiwilliger Appell
- Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken – Freiwilliger Appell
- Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Bitte, das Autowaschen möglichst zu vermeiden
Im Rahmen des Sparaufrufs wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode bittet die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis, das Autowaschen möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:24
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:34Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Bitte, das Bewässern von Gärten auf das notwendige Maß zu beschränken
Wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode ersucht die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis alle Bürgerinnen und Bürger, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und insbesondere das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Wortlaut der Kundmachung
„Die derzeit anhaltende Hitze- und Trockenperiode führt allgemein zu einer erhöhten Belastung der öffentlichen Wasserversorgung. Wir ersuchen daher alle Bürgerinnen und Bürger, sorgsam und verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umzugehen. Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:27
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:25Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Bitte, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden
Im Rahmen des Sparaufrufs wegen der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode bittet die Gemeinde, das Befüllen von Pools möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere bitten wir, das Bewässern von Gärten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sowie das Befüllen von Pools, das Autowaschen und andere wasserintensive Tätigkeiten möglichst zu vermeiden oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“
- Gültigkeit
- seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:27
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Neumarkt im Mühlkreisneumarkt-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 11:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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