Neukirchen bei LambachOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Neukirchen bei Lambach (Bezirk Wels-Land) liegen im September 2026 keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: regionwelsland.at · Geprüft 08.09.2026, 21:20 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Neukirchen bei Lambach liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Neukirchen bei Lambach (Bezirk Wels-Land) liegen im September 2026 keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Neukirchen bei Lambach liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinregionwelsland.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da weite Teile Österreichs und Oberösterreichs im Sommer und Frühherbst 2026 jedoch von anhaltender Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen betroffen sind, gilt generell der dringende Appell der Behörden und Wasserversorger, Trinkwasser im Alltag bewusst und sparsam zu verwenden.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Neukirchen bei Lambach (Bezirk Wels-Land) liegen im September 2026 keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenregionwelsland.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
12 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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