← Suche

Neukirchen am GroßvenedigerSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht unnötig sprengen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht unnötig sprengen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen im Spätsommer nicht unnötig sprengen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für Neukirchen am Großvenediger liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für Neukirchen am Großvenediger liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:01Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 20:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)