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NenzingVorarlberg

Notversorgung aktiv.

Notversorgung

  • Akuter Wassermangel auf den Nenzinger Alpen

Bitte freiwillig

  • Appell: Verzicht auf das Befüllen von Pools
  • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Auf den Nenzinger Alpen herrscht akuter Wassermangel. Da Quellen versiegen, müssen Traktoren und das Land Vorarlberg mit Notfall-Wassertransporten Frischwasser für das Vieh auf die Alpen bringen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.vorarlberg.at · youtube.com · Nenzing, 01. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 11:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. September 2026 – Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Akuter Wassermangel auf den Nenzinger Alpen

    Verbot

    Auf den Nenzinger Alpen versiegen Quellen; Traktoren und das Land Vorarlberg bringen mit Notfall-Wassertransporten Frischwasser für das Vieh auf die Alpen. Das Land Vorarlberg unterstützt betroffene landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen des Dürrepakets 2026 (u. a. finanziell und bürokratisch bei Wasserversorgungsflügen).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf den Nenzinger Alpen herrscht akuter Wassermangel. Da Quellen versiegen, müssen Traktoren und das Land Vorarlberg mit Notfall-Wassertransporten Frischwasser für das Vieh auf die Alpen bringen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:56

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell: Verzicht auf das Befüllen von Pools

    Empfehlung

    Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf das unnötige Befüllen von Pools zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bürger werden gebeten, auf das unnötige Befüllen von Pools, intensives Rasensprengen oder das private Autowaschen zu verzichten, um die Reserven der Hochbehälter zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:56

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Appell: Verzicht auf das Befüllen von Poolsyoutube.com · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:56Übersichtsseite von www.youtube.com – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Nenzing ruft die Bevölkerung angesichts des heißen und trockenen Sommers dringend zu einem sparsamen Umgang mit Wasser auf, um die Reserven der Hochbehälter zu schonen. Kein formales Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „gibt es im September 2026 keine formellen, flächendeckenden Einschränkungen der Trinkwasserversorgung im Ortsgebiet der Marktgemeinde Nenzing, jedoch wird die Bevölkerung dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:56

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)