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NeidlingNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Unterlassen der Poolbefüllung und weiterer Wasserverbräuche wegen Trockenheit
  • Unterlassen von Autowaschen und Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern
  • Unterlassen der Rasen- und Gartenbewässerung mit Wasser aus der Wasserversorgung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlungen für Haushalte

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung mit anderem Wasser als aus der Wasserversorgung (z. B. Regenwasser) ist nicht betroffen.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen führen derzeit zu einer enormen Belastung unserer Wasserversorgungsanlage. Damit auch weiterhin die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Trinkwasser gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, verschiedene Maßnahmen einzuhalten. Ab sofort ist Folgendes zu unterlassen: das Befüllen von Pools/Gartenteichen bzw. der Wassertausch…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Neidling, 04. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 13:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Aufruf zum Unterlassen der Poolbefüllung und weiterer Wasserverbräuche wegen Trockenheit – Freiwilliger Appell
    • Unterlassen von Autowaschen und Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern – Freiwilliger Appell
    • Unterlassen der Rasen- und Gartenbewässerung mit Wasser aus der Wasserversorgung – Freiwilliger Appell
    • Allgemeine Wasserspar-Empfehlungen für Haushalte – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Poolfüllung

    Aufruf zum Unterlassen der Poolbefüllung und weiterer Wasserverbräuche wegen Trockenheit

    Empfehlung

    Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Belastung der Wasserversorgungsanlage ist ab sofort das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie der Wassertausch bei diesen zu unterlassen. Die Gemeinde bittet dringend um Einhaltung; bei Misserfolg drohen behördliche Maßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Wochen führen derzeit zu einer enormen Belastung unserer Wasserversorgungsanlage. Damit auch weiterhin die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Trinkwasser gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, verschiedene Maßnahmen einzuhalten. Ab sofort ist Folgendes zu unterlassen: das Befüllen von Pools/Gartenteichen bzw. der Wassertausch bei diesen das Rasen- bzw. Gartenbewässern mit Wasser aus der Wasserversorgung das Autowaschen Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern usw.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:40

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Marktgemeinde NeidlingNeidling · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:55Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Unterlassen von Autowaschen und Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern

    Empfehlung

    Das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern sind ab sofort zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ab sofort ist Folgendes zu unterlassen: ... das Autowaschen Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern usw.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:39

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Marktgemeinde NeidlingNeidling · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:55Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Unterlassen der Rasen- und Gartenbewässerung mit Wasser aus der Wasserversorgung

    Empfehlung

    Das Rasen- bzw. Gartenbewässern mit Wasser aus der Wasserversorgung ist ab sofort zu unterlassen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung mit anderem Wasser als aus der Wasserversorgung (z. B. Regenwasser) ist nicht betroffen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ab sofort ist Folgendes zu unterlassen: ... das Rasen- bzw. Gartenbewässern mit Wasser aus der Wasserversorgung“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:40

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Marktgemeinde NeidlingNeidling · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:55Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeine Wasserspar-Empfehlungen für Haushalte

    Empfehlung

    Die Gemeinde empfiehlt kleine Sparmaßnahmen: duschen statt baden, Wasserhahn beim Zähneputzen abdrehen, Wasch- und Geschirrspülmaschinen nur voll beladen einschalten, tropfende Wasserhähne rasch reparieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zusätzlich kann man bereits mit kleinen Maßnahmen wertvolle Beiträge leisten: duschen statt baden den Wasserhahn beim Zähneputzen oder Einseifen abdrehen Wasch- und Geschirrspülmaschinen nur voll beladen einschalten tropfende Wasserhähne rasch reparieren“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:39

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Marktgemeinde NeidlingNeidling · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:55Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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