Naarn im MachlandeOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
- In den Waldbereichen sowie im Gefährdungsbereich ist jegliches Feuermachen, das Rauchen sowie das achtlose Wegwerfen von
Eingeschränkt
- Auch wenn keine direkten Einschränkungen beim Trinkwasser bestehen, gelten im September 2026 andere relevante Schutzmaßn
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Naarn im Machlande gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für das Ortswasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: naarn.at · Geprüft 08.09.2026, 19:23 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Naarn im Machlande gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für das Ortswasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Naarn im Machlande gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für das Ortswasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparennaarn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:15Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In den Waldbereichen sowie im Gefährdungsbereich ist jegliches Feuermachen, das Rauchen sowie das achtlose Wegwerfen von
In den Waldbereichen sowie im Gefährdungsbereich ist jegliches Feuermachen, das Rauchen sowie das achtlose Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strengstens verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„In den Waldbereichen sowie im Gefährdungsbereich ist jegliches Feuermachen, das Rauchen sowie das achtlose Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strengstens verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In den Waldbereichen sowie im Gefährdungsbereich ist jegliches Feuermachen, das Rauchen sowie das achtlose Wegwerfen vonnaarn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Auch wenn keine direkten Einschränkungen beim Trinkwasser bestehen, gelten im September 2026 andere relevante Schutzmaßn
Auch wenn keine direkten Einschränkungen beim Trinkwasser bestehen, gelten im September 2026 andere relevante Schutzmaßnahmen im Gemeindegebiet:
Wortlaut der Kundmachung
„Auch wenn keine direkten Einschränkungen beim Trinkwasser bestehen, gelten im September 2026 andere relevante Schutzmaßnahmen im Gemeindegebiet:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auch wenn keine direkten Einschränkungen beim Trinkwasser bestehen, gelten im September 2026 andere relevante Schutzmaßnnaarn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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