← Suche

MurauSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtg

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtg

    Verbot

    Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtgemeinde Murau im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersperren oder Verbote gibt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtgemeinde Murau im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersperren oder Verbote gibt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)