MurauSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtg
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Sprengen Sie den Rasen nicht unnötig und gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:21Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtg
Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtgemeinde Murau im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersperren oder Verbote gibt.
Wortlaut der Kundmachung
„Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtgemeinde Murau im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersperren oder Verbote gibt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Im Raum Murtal-Murau ist die Trinkwasserversorgung trotz sinkender Grundwasserstände gesichert, weshalb es in der Stadtgbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:21Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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