MünzkirchenOberösterreich
Notversorgung aktiv.
Notversorgung
- Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit
Bitte freiwillig
- Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, den Wasserverbrauch aufs Notwendigste zu reduzieren. Denn die Wasserstände sind extrem niedrig.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: meinbezirk.at, 14. August 2026 · muenzkirchen.at · austria.com, 12. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 12. August 2026 – Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- 14. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren – Freiwilliger Appell
- Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit – Notmaßnahme
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren
Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung aufgrund der extrem niedrigen Wasserstände, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren. Laut Bürgermeister spritzen manche Bürger nach wie vor ihre Gärten.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, den Wasserverbrauch aufs Notwendigste zu reduzieren. Denn die Wasserstände sind extrem niedrig.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:58
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Trockenheit: Münzkirchen geht das Wasser ausmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:55Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Öffentliche Wasserversorgung
Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit
Wegen der noch nie dagewesenen Trockenheit lässt die Gemeinde Münzkirchen vorsichtshalber einen Hochbehälter extern mit Wasser aus St. Ägidi befüllen. Danach wird der Quellzulauf aus dem Sauwald zugedreht, was der ebenfalls vom Wassermangel betroffenen Partnergemeinde St. Roman (Wasserverband Sauwald) zugutekommt.
Wortlaut der Kundmachung
„Heuer ist die Situation schon dramatisch. Wir werden deshalb heute Nachmittag vorsichtshalber einen Hochbehälter extern befüllen lassen, um die Situation wieder in den Griff zu bekommen." Das Wasser kommt aus St. Ägidi. "Dort haben sie noch genug", weiß Schopf. Danach soll der Quellzulauf aus dem Sauwald, der aktuell zu wenig Wasser für den Hochbehälter liefert, zugedreht werden. "Das kommt dann wiederum der Gemeinde St. Roman zugute, die ebenfalls unter Wassermangel leidet."“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:58
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Trockenheit: Münzkirchen geht das Wasser ausmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:55Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Bewässern von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:36
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser
Die Gemeinde Münzkirchen bittet die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Dazu zählen das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen sowie das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen.“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:36
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Münzkirchen: Gemeinde ruft zum Trinkwasser sparen aufaustria.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:36Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung eindringlich, den Trinkwasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und bis auf Weiteres auf das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten. Hintergrund ist die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für alle Haushalte in den kommenden Tagen.
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Trinkwasserversorgung für alle Haushalte auch weiterhin sicherzustellen, ersuchen wir Sie eindringlich, Ihren Trinkwasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken! Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser, das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen, das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser, alle sonstigen vermeidbaren Wasserverbräuche.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:36
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: ... das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:00
Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.
Quellen
- Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 18:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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