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MünzkirchenOberösterreich

Notversorgung aktiv.

Notversorgung

  • Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit

Bitte freiwillig

  • Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, den Wasserverbrauch aufs Notwendigste zu reduzieren. Denn die Wasserstände sind extrem niedrig.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: meinbezirk.at, 14. August 2026 · muenzkirchen.at · austria.com, 12. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 12. August 2026 – Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
  2. 14. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren – Freiwilliger Appell
    • Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit – Notmaßnahme
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren

    Empfehlung

    Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung aufgrund der extrem niedrigen Wasserstände, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren. Laut Bürgermeister spritzen manche Bürger nach wie vor ihre Gärten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, den Wasserverbrauch aufs Notwendigste zu reduzieren. Denn die Wasserstände sind extrem niedrig.“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:58

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

  • Öffentliche Wasserversorgung

    Externe Befüllung eines Hochbehälters wegen akuter Wasserknappheit

    Verbot

    Wegen der noch nie dagewesenen Trockenheit lässt die Gemeinde Münzkirchen vorsichtshalber einen Hochbehälter extern mit Wasser aus St. Ägidi befüllen. Danach wird der Quellzulauf aus dem Sauwald zugedreht, was der ebenfalls vom Wassermangel betroffenen Partnergemeinde St. Roman (Wasserverband Sauwald) zugutekommt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Heuer ist die Situation schon dramatisch. Wir werden deshalb heute Nachmittag vorsichtshalber einen Hochbehälter extern befüllen lassen, um die Situation wieder in den Griff zu bekommen." Das Wasser kommt aus St. Ägidi. "Dort haben sie noch genug", weiß Schopf. Danach soll der Quellzulauf aus dem Sauwald, der aktuell zu wenig Wasser für den Hochbehälter liefert, zugedreht werden. "Das kommt dann wiederum der Gemeinde St. Roman zugute, die ebenfalls unter Wassermangel leidet."“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:58

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Bewässern von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:36

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf Befüllung privater Pools und Schwimmteiche mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Münzkirchen bittet die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dazu zählen das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen sowie das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen.“

    Gültigkeit
    seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    12. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:36

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung eindringlich, den Trinkwasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und bis auf Weiteres auf das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu verzichten. Hintergrund ist die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für alle Haushalte in den kommenden Tagen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um die Trinkwasserversorgung für alle Haushalte auch weiterhin sicherzustellen, ersuchen wir Sie eindringlich, Ihren Trinkwasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken! Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser, das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Schwimmteichen und ähnlichen Anlagen, das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser, alle sonstigen vermeidbaren Wasserverbräuche.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:36

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Münzkirchen ersucht die Bevölkerung, bis auf Weiteres auf das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf: ... das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen und Hofflächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:00

    Stufe 4 – Notlage: Behördliche Notmaßnahme bei akuter Wasserknappheit.

    Quellen

    • Wasserknappheitmuenzkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:57Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 18:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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