Mühlbach am HochkönigSalzburg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Allgemeine Sparsamkeitspflicht im Wasserverbrauch (Wasserordnung der Gemeinde)
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Das Wasser wird aus der Wasserversorgungsanlage im Allgemeinen ohne Beschränkung geliefert, jedoch ist im Interesse der klaglosen Versorgung Sparsamkeit im ...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: muehlbach.salzburg.at · Geprüft 08.09.2026, 13:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeine Sparsamkeitspflicht im Wasserverbrauch (Wasserordnung der Gemeinde)
Die Wasserordnung der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig verpflichtet alle Abnehmer grundsätzlich zu sparsamem Umgang mit Trinkwasser, um eine klaglose Versorgung zu sichern. Eine akute Beschränkung oder ein Verbot liegt laut KI-Übersicht nicht vor; das Wasser wird im Allgemeinen ohne Beschränkung geliefert.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Wasser wird aus der Wasserversorgungsanlage im Allgemeinen ohne Beschränkung geliefert, jedoch ist im Interesse der klaglosen Versorgung Sparsamkeit im ...“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:15
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Allgemeine Sparsamkeitspflicht im Wasserverbrauch (Wasserordnung der Gemeinde)muehlbach.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 07:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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