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MooskirchenSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechsl

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Mooskirchen · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechsl

    Einschränkung

    Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Mooskirchen (Steiermark) gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Mooskirchen (Steiermark) gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenMooskirchen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)