MooskirchenSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechsl
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Mooskirchen · Geprüft 08.09.2026, 20:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechsl
Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine Verwechslung mit der ähnlich klingenden oberösterreichischen Gemeinde Münzkirchen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Falls Sie Berichte über akute Einschränkungen in den Nachrichten gehört haben, liegt höchstwahrscheinlich eine VerwechslMooskirchen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Mooskirchen (Steiermark) gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Mooskirchen (Steiermark) gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenMooskirchen · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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