MoosburgKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Moosburg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder Zwangseinschränkungen bei der Wassern
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der generell sinkenden Wasserressourcen und anhaltender Trockenperioden hat die Marktgemeinde Moosburg jedoch eine offizielle Informationskampagne gestartet und appelliert unter dem Motto „Wassersparen leicht gemacht“ an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: moosburg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der generell sinkenden Wasserressourcen und anhaltender Trockenperioden hat die Marktgemeinde Moosburg jedoch eine offizielle Informationskampagne gestartet und appelliert unter dem Motto „Wassersparen leicht gemacht“ an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der generell sinkenden Wasserressourcen und anhaltender Trockenperioden hat die Marktgemeinde Moosburg jedoch eine offizielle Informationskampagne gestartet und appelliert unter dem Motto „Wassersparen leicht gemacht“ an die Eigenverantwortung der Bevölkerung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmoosburg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Moosburg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder Zwangseinschränkungen bei der Wassern
Für die Gemeinde Moosburg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder Zwangseinschränkungen bei der Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Moosburg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder Zwangseinschränkungen bei der Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Moosburg gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder Zwangseinschränkungen bei der Wassernmoosburg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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