MoosbrunnNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Reinigung einschränken: Keine großflächigen Reinigungen von Terrassen, Einfahrten oder Fahrzeugen mit Trinkwasser durchführen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: moosbrunn.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Reinigung einschränken: Keine großflächigen Reinigungen von Terrassen, Einfahrten oder Fahrzeugen mit Trinkwasser durchführen.
Wortlaut der Kundmachung
„Reinigung einschränken: Keine großflächigen Reinigungen von Terrassen, Einfahrten oder Fahrzeugen mit Trinkwasser durchführen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschemoosbrunn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Übersichtsseite von www.moosbrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Moosbrunn in Niederösterreich liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wasserspar-Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Moosbrunn in Niederösterreich liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Wasserspar-Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmoosbrunn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Übersichtsseite von www.moosbrunn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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