MönichkirchenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeiner Umgang mit Trinkwasser: Obwohl in Mönichkirchen keine strengen Verbote (wie Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) aktiv sind, wird angesichts der vorangegangenen heißen Sommerwochen in ganz Niederösterreich generell zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Verbrauch von Leitungswasser geraten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: moenichkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Allgemeiner Umgang mit Trinkwasser: Obwohl in Mönichkirchen keine strengen Verbote (wie Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) aktiv sind, wird angesichts der vorangegangenen heißen Sommerwochen in ganz Niederösterreich generell zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Verbrauch von Leitungswasser geraten.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Umgang mit Trinkwasser: Obwohl in Mönichkirchen keine strengen Verbote (wie Poolbefüllungs- oder Rasensprengverbote) aktiv sind, wird angesichts der vorangegangenen heißen Sommerwochen in ganz Niederösterreich generell zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Verbrauch von Leitungswasser geraten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungmoenichkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Mönichkirchen gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Mönichkirchen gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmoenichkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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