MölblingKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle Feuerverbotsv
- Für die Gemeinde Mölbling (Kärnten) liegen für September 2026 keine akuten, außergewöhnlichen Wassernotstands-Verordnung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle Feuerverbotsverordnung als Vorbeugungsmaßnahme bei besonderer Brandgefahr, welche noch bis zum 30.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Mölbling · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle Feuerverbotsv
Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle Feuerverbotsverordnung als Vorbeugungsmaßnahme bei besonderer Brandgefahr, welche noch bis zum 30.
Wortlaut der Kundmachung
„Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle Feuerverbotsverordnung als Vorbeugungsmaßnahme bei besonderer Brandgefahr, welche noch bis zum 30.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Feuerverbot beachten: Unabhängig vom Trinkwasser gilt laut Amtstafel der Gemeinde Mölbling eine offizielle FeuerverbotsvMölbling · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:32Übersichtsseite von www.moelbling.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Mölbling (Kärnten) liegen für September 2026 keine akuten, außergewöhnlichen Wassernotstands-Verordnung
Für die Gemeinde Mölbling (Kärnten) liegen für September 2026 keine akuten, außergewöhnlichen Wassernotstands-Verordnungen oder strengen Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Mölbling (Kärnten) liegen für September 2026 keine akuten, außergewöhnlichen Wassernotstands-Verordnungen oder strengen Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Mölbling (Kärnten) liegen für September 2026 keine akuten, außergewöhnlichen Wassernotstands-VerordnungMölbling · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:32Übersichtsseite von www.moelbling.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Sparsamer Umgang: Es wird empfohlen, auf unnötiges Rasenbewässern und das Waschen von Fahrzeugen über die Gemeindewasserleitung in Trockenphasen zu verzichten, um die Reserven zu schonen.
Wortlaut der Kundmachung
„Sparsamer Umgang: Es wird empfohlen, auf unnötiges Rasenbewässern und das Waschen von Fahrzeugen über die Gemeindewasserleitung in Trockenphasen zu verzichten, um die Reserven zu schonen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der GartenbewässerungMölbling · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:32Übersichtsseite von www.moelbling.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 10:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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