Mitterkirchen im MachlandOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mitterkirchen.at · Geprüft 08.09.2026, 21:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland gibt es im September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein spezifisches Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland gibt es im September 2026 keine behördlich verordnete Wassereinschränkunmitterkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da Österreich nach einem sehr heißen und niederschlagsarmen Sommer jedoch unter niedrigen Grundwasserständen leidet, gilt auch in Mitterkirchen der allgemeine, dringliche Appell zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenmitterkirchen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:14Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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