MilsTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Fahrzeug- und Außenreinigung: Das Waschen von Autos auf privaten Flächen sowie das Abspritzen von Einfahrten, Wegen oder Terrassen mit Trinkwasser wird im Ernstfall behördlich verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mils-imst.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Fahrzeug- und Außenreinigung: Das Waschen von Autos auf privaten Flächen sowie das Abspritzen von Einfahrten, Wegen oder Terrassen mit Trinkwasser wird im Ernstfall behördlich verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeug- und Außenreinigung: Das Waschen von Autos auf privaten Flächen sowie das Abspritzen von Einfahrten, Wegen oder Terrassen mit Trinkwasser wird im Ernstfall behördlich verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschemils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen koordinieren: Das unangekündigte Befüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools ist bei Trockenheit untersagt oder muss zwingend vorab mit dem Wassermeister abgesprochen werden, um Netzüberlastungen zu verhindern.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen koordinieren: Das unangekündigte Befüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools ist bei Trockenheit untersagt oder muss zwingend vorab mit dem Wassermeister abgesprochen werden, um Netzüberlastungen zu verhindern.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungmils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen wird oft komplett untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen wird oft komplett untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungmils-imst.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:54Übersichtsseite von www.mils-imst.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
13 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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