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MarchtrenkOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Marchtrenk · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch hat die Stadtgemeinde Marchtrenk aufgrund des Klimawandels und der anhaltenden Trockenperioden im Sommer 2026 einen dringenden Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser gestartet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch hat die Stadtgemeinde Marchtrenk aufgrund des Klimawandels und der anhaltenden Trockenperioden im Sommer 2026 einen dringenden Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser gestartet.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenMarchtrenk · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)