MarchtrenkOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Marchtrenk · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.
Wortlaut der Kundmachung
„In Marchtrenk besteht aktuell kein akuter Wassermangel, weshalb es für September 2026 keine behördlichen Verbote (wie Poolbefüll- oder Rasensprengverbote) gibt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:29
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der PoolbefüllungMarchtrenk · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Dennoch hat die Stadtgemeinde Marchtrenk aufgrund des Klimawandels und der anhaltenden Trockenperioden im Sommer 2026 einen dringenden Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser gestartet.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch hat die Stadtgemeinde Marchtrenk aufgrund des Klimawandels und der anhaltenden Trockenperioden im Sommer 2026 einen dringenden Aufruf zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser gestartet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenMarchtrenk · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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