MarcheggNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Marchegg sind im September 2026 keine spezifischen oder behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen (wie Verbote zum Poolbefüllen oder Autowaschen) aufrecht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: marchegg.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Stadtgemeinde Marchegg sind im September 2026 keine spezifischen oder behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen (wie Verbote zum Poolbefüllen oder Autowaschen) aufrecht.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadtgemeinde Marchegg sind im September 2026 keine spezifischen oder behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen (wie Verbote zum Poolbefüllen oder Autowaschen) aufrecht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungmarchegg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:41Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 07:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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