MagdalensbergKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts
Bitte freiwillig
- Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. September 2026): „Poolfüllungen : Sie dürfen Ihren Pool nur befüllen, wenn Sie die Zustimmung vom Wasserwart haben. Sollten Sie trotzdem darauf nicht Rücksicht nehmen und kommt es zu einer Wasserknappheit, so sehen wir uns gezwungen Ihnen den Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung zu stellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wg-awg-pischeldorf.at, 03. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 22. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben) – Einschränkung
- 29. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben) – aufgehoben
- 03. September 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts – Einschränkung
- Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts
Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Pischeldorf (Ortsteil der Gemeinde Magdalensberg) ordnet an, dass private Pools nur mit Zustimmung des Wasserwarts befüllt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung und eintretender Wasserknappheit wird der Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung gestellt. Undatierte Regel auf der Startseite der Genossenschaft ('Wichtige Info'), daher ohne Beleg für einen Beginn.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolfüllungen : Sie dürfen Ihren Pool nur befüllen, wenn Sie die Zustimmung vom Wasserwart haben. Sollten Sie trotzdem darauf nicht Rücksicht nehmen und kommt es zu einer Wasserknappheit, so sehen wir uns gezwungen Ihnen den Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung zu stellen.“
- Gültigkeit
- seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser
Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Pischeldorf bittet darum, während der Sommermonate keine Dauerberegnung von Rasenflächen mit Trinkwasser vorzunehmen. Formuliert als Bitte, daher freiwilliger Appell.
Wortlaut der Kundmachung
„Rasenberegung: Bitte keine Dauerberegnung mit Trinkwasser während der Sommermonate!“
- Gültigkeit
- seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 03. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
- Nicht mehr geführt
Abkochempfehlung (Hygiene)
Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben)
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 29. Juni 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 22. Juni 2026 – 29. Juni 2026
Belege anzeigen (1)
- Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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